Tarifvertrag über das sozialkassenverfahren im dachdeckerhandwerk
Die Standardteilzeit ist seit 2000 im Rahmen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) geregelt. In Betrieben mit mindestens 15 Beschäftigten haben Arbeitnehmer das Recht, von einer Vollzeitstelle in eine Teilzeitstelle zu wechseln. Die normale Teilzeitarbeit ist sozialversicherungspflichtig, und die Rechte der Arbeitnehmer sind die gleichen wie die der Vollzeitbeschäftigten. Eine Reform, die es Teilzeitbeschäftigten ermöglicht, wieder in Vollzeit zu arbeiten, wird diskutiert. Vor der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes haben das Bundesarbeitsministerium, der DGB und der Bundesverband der Arbeitgeberverbände BDA eine gemeinsame Erklärung zu psychischen Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz und zur Präventionsbedürftigkeit veröffentlicht. Eine Initiative des Bundesrates (Rat der 16 Länder), eine gesetzliche Verordnung zur psychosozialen Risikoprävention zu erlassen, wurde vom Parlament abgelehnt. Kompetenz zur Aushandlung und zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen mit einem Arbeitgeber Im Jahr 2014 wurden die Rentenreformen in Kraft gesetzt. Nach der neuen Verordnung können Arbeitnehmer mit 45 Beitragsjahren in die gesetzliche Altersversorgungsregelung mit 63 Jahren (wenn sie 1953 oder früher geboren wurden) oder bis zu 65 (wenn sie 1963 geboren wurden) in den Ruhestand treten. In der Praxis betrifft die Verordnung überwiegend männliche Arbeiter.
Frauen, die vor 1952 mit verlängerten Phasen der Nichterwerbstätigkeit aufgrund familiärer Verpflichtungen geboren wurden, können im Alter von 60 Jahren in den Ruhestand treten, wenn sie nach ihrem 40. Geburtstag einen Nachweis über 15 Jahre Sozialversicherungsschutz und 10 Jahre gezahlter Beiträge zum Rentensystem erbringen. Diese Aufzeichnungen müssen für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Tag der Zahlung aufbewahrt werden und müssen zu allen angemessenen Zeiten für die öffentliche Stelle, die den Auftrag ernennt, für jede andere Vertragspartei des Mietvertrags oder des Mietvertrags, nach dem die öffentliche Arbeit ausgeführt wird, und für den Kommissar für Arbeit und Personalentwicklung zugänglich sein. Laut WSI Collective Bargaining Archive stiegen die kollektiv vereinbarten Löhne 2018 um 3% gegenüber einem Anstieg von 2,4% im Jahr 2017. In Ostdeutschland lag der Lohnanstieg mit 3,3% etwas höher als in Westdeutschland (3%). Trotzdem blieb die tarifliche Vergütung in Ostdeutschland immer noch unter dem westdeutschen Durchschnitt. Dies ist nach 2014 die zweithöchste jährliche Steigerungsrate der letzten zwei Jahrzehnte. Am stärksten war der Lohnanstieg im Hauptbaugewerbe (+5%), land- und forstwirtschaftlich (+4,5%) und am niedrigsten in der Textilindustrie (+1,2%). Darüber hinaus beauftragte die Agentur 1999 mit einer anderen Sicherheitsberatungsfirma, um Untersuchungen zur physischen Sicherheit von 154 Außenstellen durchzuführen, die seit August 1997 umgezogen waren. Auf DerEnander wurden Mittel bereitgestellt, um die Sicherheit in diesen verlegten Büros zu erhöhen. Alle diese Erhebungen gaben der Agentur eine große Menge an Daten und Informationen, um zukünftige Verbesserungen zu stützen. Die Agentur entwickelte eine Datenbank, um Informationen über den Status der über 14.000 Empfehlungen der Sicherheitsberatungsfirmen zur Erhöhung der Sicherheit bundesweit zu erfassen.
Die katholische und die protestantische Kirche und ihre Institutionen, Sozialverbände und privaten Einrichtungen fallen nicht unter das Arbeitsrecht, sondern das Kirchenrecht.